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Freiberufler
Selbständig tätige Freiberufler unterliegen nicht der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie können unabhängig von Ihrem Einkommen zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung wählen.
Angestellte Freiberufler sind versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung, bis zu einem Bruttojahreseinkommen von 50.850 €. Sodann besteht die Möglichkeit, zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung zu wählen.
Vergünstigte Tarife für Heilberufe
Viele private Krankenversicherungen bieten günstige Sondertarife für Mediziner und Zahnmediziner an.
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