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Angestellte
Angestellte sind versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung. Ab einem Bruttoeinkommen von mindestens 50.850 € im Jahr können sie zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung frei wählen.
Genau wie in der gesetzlichen Krankenversicherung übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte der Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung, die sich nach dem durchschnittlichen allgemeinen Beitragssatz aller gesetzlichen Krankenkassen richten.
Als privat Krankenversicherter erhalten Sie in der Regel Beitragsrückerstattungen von bis zu 6 Monatsbeiträgen, wenn Sie keine Leistungen in Anspruch genommen haben. Im Gegensatz zur Beitragszahlung müssen Arbeitnehmer die Beitragsrückerstattung nicht mit ihrem Arbeitgeber teilen.
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